Augsburg: Feststellungen bei Kontrolle eines Tiertransport

Im Rahmen der Verkehrsüberwachung führten Beamte der Verkehrspolizei Augsburg eine Kontrolle eines Lkw aus dem Raum Eichstätt durch.
Im Laufe der Kontrolle wurde festgestellt, dass in dem Fahrzeug sechs Rinder zu einem Schlachthof transportiert werden sollten. Der 54-jährige Fahrer und zugleich Unternehmer hatte keine notwendige Genehmigung als Tiertransportunternehmen. Die zudem erforderlichen Reinigungen / Desinfektionen des Fahrzeuges waren seit mehreren Jahren nicht mehr dokumentiert. Des Weiteren war der Lkw um 37,5 Prozent überladen. Ein Rind war von derart schlechtem Gesundheitszustand, dass es am selben Tag von einem Veterinär von seinem Leiden erlöst werden musste. Neben den verkehrsrechtlichen Verstößen muss sich der Unternehmer auch wegen einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz verantworten.