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Augsburg: Polizeibeamten mit kochendem Wasser verletzt – Anklageerhebung

Die Staatsanwaltschaft Augsburg erhebt Anklage gegen einen 57-Jährigen, der im Februar 2020 kochendes Wasser auf einen Polizeibeamten schüttete, beim Amtsgericht Augsburg.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 57-Jährigen Augsburger Anklage zum Amtsgericht Augsburg wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung erhoben:

Eine 53-jährige Frau teilte am Dienstagnachmittag, den 28.01.2020, beim polizeilichen Notruf mit, dass sie gerade von ihrem 57-jährigen Partner geschlagen wurde. Eine Streifenbesatzung konnte daraufhin in der Wohnung in der Von-Hoesslin-Straße das streitende Paar antreffen. Die Frau war augenscheinlich unverletzt.

Als der Mann anschließend der Wohnung verwiesen werden sollte, wurde er aggressiv und weigerte sich, die Wohnung zu verlassen. Im weiteren Verlauf ergriff der 57-Jährige einen Topf mit kochendem Nudelwasser von der Herdplatte. Der Mann stellte den Topf nach mehrfacher Aufforderung durch die Beamten wieder am Herd ab. Plötzlich nahm er eine Tasse, schöpfte mit dieser kochendes Wasser aus dem Topf und schüttete et-was davon in Richtung eines 25-jährigen Beamten. Als weitere Angriffe durch den 57-Jährigen unterbunden werden sollten, schüttete dieser das kochende Wasser – die Tasse war größtenteils noch gefüllt – gezielt über den 25-jährigen Polizeibeamten und traf ihn dabei im Gesicht, am Hals und am Oberkörper.

Daraufhin wurde der Angreifer gefesselt, wobei er Widerstand leistete und die Polizisten beleidigte.

Der verletzte Polizeibeamte wurde mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht und dort ambulant behandelt. Bei ihm wurden Verbrühungen ersten und zweiten Grades festgestellt.

Beschuldigter muss sich für weitere Tat verantworten
Darüber hinaus wird dem Angeschuldigten in der Anklageschrift ein weiteres Tatgeschehen zur Last gelegt, in dem er knapp ein Jahr zuvor, nachdem er ebenfalls seine Partnerin geschlagen hatte, die herbeigerufenen Polizeibeamten massiv beleidigt und beim Vollzug des gegen ihn bestehenden Vollstreckungs-haftbefehls Widerstand geleistet haben soll.

Der gesetzliche Strafrahmen beträgt für gefährliche Körperverletzung Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wenn eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug mit-geführt wird oder wenn der angegriffene in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht wird, Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren und für Beleidigung Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Termin steht noch nicht fest
Über die Eröffnung des Verfahrens wurde noch nicht entschieden und daher auch noch kein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt.

Dieses Verfahren gehört zu dem bayernweiten „Aktionsplan Gewalt gegen Einsatzkräfte -Täter verfolgen, Helfer schützen“, bei dem in enger Abstimmung zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft eine vorrangige und beschleunigte Bearbeitung geeigneter Verfahren vorgesehen ist.

Mit dem Polizeipräsidium Schwaben Nord wurde das Konzept bereits in vier weiteren Fällen umgesetzt.

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