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Augsburg: Vier Jugendliche vergehen sich an 15-Jähriger sexuell – U-Haft

Vier Jugendliche sollen sich bei einer privaten Party Anfang August an einer 15-Jährigen sexuell vergangen haben und sitzen zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.

Bereits in der Nacht von Freitag den 06.08.2021 auf Samstag den 07.08.2021 feierten mehrere Jugendliche auf einer privaten Gartenparty in Augsburg. Eine 15-Jährige aus dem Landkreis Oberallgäu war dort ebenfalls zu Gast.

Im Laufe der Nacht begab sich die mittlerweile deutlich alkoholisierte 15-Jährige in die zum Garten zugehörende Wohnung. Dort wurde sie von jugendlichen Partygästen offenbar zu weiterem Alkoholkonsum animiert. Dadurch geriet die 15-Jährige nach aktuellem Stand in einen die freie Willensbestimmung ausschließendem Zustand. Dies nutzten vier Jugendliche im Alter von 16 bzw. 17 Jahren aus und übten in der Nacht sexuelle Handlungen an der jungen Frau aus.

Am Morgen des 07.08.2021 realisierte die 15-Jährige die Geschehnisse der letzten Nacht und verließ umgehend die Wohnung. Anschließend fuhr sie mit dem Zug nach Hause und begab sich in ärztliche Behandlung. Dabei wurden die Vorkommnisse auch bei der örtlichen Polizeiinspektion bekannt. Die Beamten ergriffen umgehend die notwendigen polizeilichen Maßnahmen und leiteten die ersten Ermittlungen ein.

Die Ermittlungen führten schon kurz darauf zur Identifizierung eines 17-jährigen Tatverdächtigen aus Augsburg. Gegen ihn wurde durch die Staatsanwaltschaft Augsburg ein Durchsuchungsbeschluss und ein Haftbefehl erwirkt und am Donnerstag, den 12.08.2021, vollzogen. Durch die weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen der Kripo Augsburg konnten drei weitere Tatverdächtige – zwei Jugendliche im Alter von 16 und ein Jugendlicher im Alter von 17 Jahren aus Augsburg – identifiziert und am 12.08.2021 festgenommen werden.

Auch gegen diese drei Beschuldigten beantragte die Staatsanwaltschaft Augsburg Haftbefehle wegen des dringenden Verdachts der Vergewaltigung. Alle Beschuldigten wurden am 12.08.2021 der zuständigen Jugendermittlungsrichterin vorgeführt, die die Haftbefehle erließ bzw. aufrechterhielt und in Vollzug setzte. Alle vier Tatverdächtigen wurden im Anschluss in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten gebracht und befinden sich dort in Untersuchungshaft.

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