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Berauschter Randalierer schlägt um sich bis Passant ihn zu Boden bringt und festnimmt

Ein mutiger und kräftiger Passant hielt am 09.02.2016 einen Randalierer in Augsburg bis zum Eintreffen der Polizei fest.
Am Dienstag letzter Woche, gegen 21:25 Uhr, wurde der Polizei eine randalierende Person am Haltestellendreieck / Königsplatz mitgeteilt. Vor Ort stellten die Polizeibeamten dann einen am Boden liegender Mann fest. Ein weiterer Mann stand mit offensichtlichen Sicherheitsabstand neben ihm. Als der liegende Mann von der Polizei angesprochen wurde, richtete er sich auf und schlug um sich. Er musste wieder zu Boden gebracht und fixiert werden. Im weiteren Verlauf wurde der stark berauschte 26-jährige Randalierer vom Rettungsdienst in ein Klinikum verbracht werden. Die Rettungswagenbesatzung wurde hierbei von der Polizei begleitet. Die Polizisten hielten den Mann im Zaum.

Die bisherigen Ermittlungen ergaben, dass der aggressive Randalierer im Bereich des Haltestellendreiecks wahllos auf Passanten losging.

Als erstes griff er einen Mann an und schlug auf diesen ein. Der Angegriffene konnte sich wehren und den Angreifer zu Boden bringen. Anschließend rannte der Angegriffene davon. Von dem Geschädigten ist lediglich bekannt, dass er ca. 45 Jahre alt, ca. 175 cm groß und von kräftiger Gestalt war, und eine Glatze hat.

Danach richtete sich der Schläger wieder auf und ging auf eine Gruppe von drei oder vier Jugendlichen los. Diese flüchteten sich vor ihm in eine Straßenbahn.

Passant nahm den Mann fest
Als letztes attackierte der Randalierer einen weiteren Passanten und schlug auf diesen ein. Der Angegriffene wehrte sich und streckte den Angreifer mit einem Schlag nieder, fixierte ihn und wartete bis zum Eintreffen der Polizei.

Der einschlägig in Erscheinung getretene Schläger muss sich jetzt wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung verantworten.

Die vom Randalierer angegangenen Personen mögen sich melden
Die oben genannten Geschädigten, der ca. 45-jährige Mann und die drei oder vier Jugendlichen werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Augsburg Mitte unter 0821/323-2110 zu melden.

Nun mag man sich fragen, ob der Passant den Mann überhaupt hätte niederschlagen und festnehmen dürfen.

  • § 127 StPo – Vorläufige Festnahme
    Dazu heißt es in der Strafprozeßordnung im § 127 – Vorläufige Festnahme: Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Der Paragraph enthält noch weitere Punkte, der aufgeführte ist aber der in diesem Fall greifende. Auch die Mittel, die dazu verwendet werden, müssen natürlich verhältnismäßig sein.
  • § 32 StGB – Notwehr
    Da dieser Passant angegriffen wurde, kommt hier auch noch Notwehr ins Spiel. Somit ist auch der Schlag, der den Mann zu Boden brachte gedeckt und in diesem Fall als verhältnismäßig zu betrachten.

Zu Berücksichtigen ist hierbei die Verhältnismäßigkeit und das Abwägen, wie gefährlich die Situation für einen selbst werden kann.





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