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Lechhausen: Polizei muss Schusswaffe einsetzen – Messerangreifer gestoppt

Die Polizei musste am Dienstagnachmittag, 05.04.2022, in Augsburg in einer Unterkunft mit ihrer Dienstwaffe einen Angriff eines Mannes stoppen, der sich in einem Ausnahmezustand befand.

Gestern verständigte ein Mitarbeiter der Unterkunftsaufsicht gegen 16.20 Uhr die Polizei. Er teilte mit, in der Asylunterkunft Zusamstraße von einem Mann mit einem Messer bedroht worden zu sein.

Beim Eintreffen der Polizei hielt sich der Mann, der sich offensichtlich in einem psychischen Ausnahmezustand befand, allein in einem Unterkunftszimmer auf und drohte sich mit einem Messer das Leben zu nehmen. Dabei hatte er sich bereits blutende Verletzungen zugefügt. Als der Mann offenbar dazu ansetzte, sich mit dem Messer weitere Verletzungen zuzufügen, versuchten die Polizeikräfte diesen durch den Einsatz des DEIG (Distanz-Elektroimpulsgerät) davon abzuhalten. Unmittelbar darauf griff der Mann jedoch mit dem Messer die Polizeikräfte an. Durch den Gebrauch der Schusswaffe konnte dieser Angriff abgewehrt werden. Der getroffene Angreifer ging zu Boden und wurde sofort durch die polizeilichen Einsatzkräfte erstversorgt.

Der Rettungsdienst übernahm die weitere medizinische Versorgung des Mannes, bei dem nach jetzigem Stand nicht mit einem Ableben zu rechnen war. Noch am selben Abend wurde der Mann im Uniklinikum Augsburg operiert

Der Ostafrikaner wohnt nicht in der Unterkunft
Wie die bisherigen Ermittlungen ergaben, wohnt der 22-jährige Ostafrikaner nicht in der Unterkunft, sondern hatte dort eine Bewohnerin besucht. Mit dieser war er nach ersten Erkenntnissen in Streit geraten, woraufhin sich diese vor ihm offenbar in ein anderes Zimmer flüchtete und den Mitarbeiter der Unterkunftsaufsicht verständigte.

Weder die Frau noch die eingesetzte Polizeikräfte wurden bei dem Vorfall verletzt.

Die Kriminalpolizei Augsburg hat bereits die Ermittlungen zum Tatgeschehen gegen den 22-Jährigen aufgenommen.

Die Untersuchungen im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Schusswaffengebrauchs werden, wie in solchen Fällen vorgesehen, durch das Bayerische Landeskriminalamt unter Sachleitung der zuständigen Staatsanwaltschaft Augsburg durchgeführt.

 

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