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Wörleschwang: Gehisste Ukraine-Flagge – „Z“ auf Pkw gesprüht

Billigung eines Angriffskrieges?

Einen, im Bereich der Polizeiinspektion Zusmarshausen eher seltenen Straftatbestand, hatten die Beamten am vergangenen Sonntag zu bearbeiten.
Vermutlich, weil er eine ukrainische Flagge bei sich zu Hause gehisst hatte, wurde ein 36-jähriger Mann aus Wörleschwang Opfer einer Sachbeschädigung. Im Zeitraum von Montag, 20.06.2022 bis Samstag, 25.06.2022 wurde auf dem Dach seines Geschäftswagens ein „Z“ eingeritzt. Dieses Symbol wird von den russischen Truppen in der Ukraine zur Kennzeichnung ihrer Fahrzeuge verwendet. Daher besteht hier der Anfangsverdacht für eine Strafbarkeit wegen der Belohnung und Billigung von Straftaten, wie es das StGB nennt. (Hier: Billigung eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges). Dies wird von den Generalstaatsanwaltschaften, bei entsprechendem sachlichem Zusammenhang, zwischenzeitlich so gewertet. Es wird von einem Pro-Russischen Täter ausgegangen. Der entstandene Sachschaden wird auf rund 1200 Euro geschätzt.

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