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Kinder- und Jugendpornografie: Durchsuchungsaktion der Kripo Memmingen

In Memmingen und dem Landkreis Unterallgäu wurden heute Morgen, am 02.02.2022 mehrere Durchsuchungen im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendpornografie durchgeführt.
Die Staatsanwaltschaft Memmingen führt in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachkommissariat der Memminger Kripo Ermittlungen wegen des Besitzes und/oder der Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie. In deren Rahmen wurden heute in den frühen Morgenstunden mit Unterstützungskräften der Zentralen Ergänzungsdienste des Polizeipräsiidium Schwaben Süd/West sieben Durchsuchungsbeschlüsse im Landkreis Unterallgäu sowie der Kreisfreien Stadt Memmingen vollzogen. Bei den Beschuldigten handelte es sich um zur Tatzeit junge erwachsene Männer sowie einen Jugendlichen.

Insgesamt beschlagnahmten die 30 Einsatzkräfte 12 Smartphones, fünf Laptops/Tabletts/PC, eine Play Station und weitere Speichermedien. Diese werden nun entsprechend ausgewertet. In einem Fall wurden in einer Cloud ausgelagerte, strafrechtlich relevante Daten sichergestellt. Zudem fanden die Ermittler in zwei Fällen geringe Mengen an Betäubungsmitteln (Marihuana).

Anlass der sehr umfangreichen Ermittlungen waren jeweils kinderpornografische Video- oder Bilddateien, die in Chat-Gruppen verbreitet wurden.

Im Fall von Kinderpornografie stellt bereits der Besitz eines solchen Bildes oder Videos einen Straftatbestand dar. Dieser Tatsache sind sich insbesondere Jugendliche im Umgang mit sozialen Medien oft nicht bewusst. Die Durchsuchungsaktion ist neben der im Vordergrund stehenden Aufklärung und Ermittlung eines strafbaren Besitzes oder Verbreitens kinder- und jugendpornografischer Schriften jedenfalls auch mit einer präventiven Signalwirkung auf die jetzt Beschuldigten und deren Umfeld verbunden. Auch das automatisierte Herunterladen von derartigen Bild- oder Videodateien über die sozialen Medien, wie zum Beispiel WhatsApp, Instagram, Twitter, Signal, kann im weiteren Verlauf bereits den Straftatbestand des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie erfüllen!

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