Landkreis Unterallgäu und MemmingenRegionalnachrichten

Zollkontrolle: Verbotene Pyrotechnik im Koffer

Am 30.12.2020 reiste ein Mann aus Skopje/Nordmazedonien kommend über den Flughafen Memmingerberg in das Bundesgebiet ein. Der Zoll kontrollierte sein Gepäck.
Bei der nach dem Durchschreiten des grünen Kanals für abgabenfreie Waren durchgeführten Zollkontrolle wurden in seinem Hartschalenkoffer zwei Stangen Zigaretten und eine Packung mit der Aufschrift „Mega Black Devil, Enigma Fireworks EK 23“ aufgefunden. Der Reisende gab an, die Silvesterkracher in einem Discounter in Nordmazedonien gekauft zu haben.

Bei der Öffnung der Packung stellten die Zöllner fest, dass zwei unterschiedliche Arten von Pyrotechnik in der Schachtel enthalten waren. Bei den 29 schwarzummantelten Krachern mit der Aufschrift „Enigma“ und „EK 23“ handelt es sich offensichtlich um den originalen Inhalt der Packung, zumal hier die CE-Kennung 1395 und die Kategorie „F3“ aufgedruckt ist. Zusätzlich enthielt die Schachtel neun orangefarbene „Silver Cracker“. Für den Besitz und den Umgang von Pyrotechnik der Klasse F3 bzw. von nicht klassifizierter Pyrotechnik ist in Deutschland eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz erforderlich, über die der Reisende nicht verfügte.

Gegen den Nordmazedonier wurde ein Strafverfahren eingeleitet, da er Pyrotechnik ohne erforderliche Erlaubnis gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Nr. 1d) SprengG nach Deutschland verbracht hat. Es wurde eine Sicherheit für Strafe und Kosten festgesetzt. Für eine Stange Zigaretten wurden Einfuhrabgaben in Höhe von 76,00 Euro erhoben, da in diesem Fall nur 200 Stück Zigaretten abgabenfrei sind. Die Pyrotechnik wurde als Beweismittel und Einziehungsgegenstand sichergestellt.

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