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Region: Wo darf der Einzelhandel am 08. März normal öffnen und wo gilt Click&Meet?

Lesen sie in unserem Bericht, wo in unserer BSAktuell-Nachrichtenregion ab den 08.03.2021 der Einzelhandel geöffnet hat und wo im Einzelhandel Click&Meet möglich ist.

Der Ministerrat hat in seiner letzten Kabinettssitzung verschiedene Regelungen im Rahmen der Corona-Pandemie beschlossen. Dabei spielen die jeweils aktuellen Werte der 7-Tage-Inzidenz eine entscheidende Rolle.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 07. März 2021 die Inzidenzeinstufung für die Landkreise bzw. kreisfreien Städte bekannt gemacht und welche Regelungen damit ab Montag, 08. März, in den verschiedenen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten gelten.

Laut Robert Koch-Institut liegt die 7-Tage-Inzidenz am Sonntag, 07. März 2021, in folgenden Landkreisen und Kreisfreien Städten bei unter 50: (Einzelhandel normal geöffnet)

  • Landkreis Aichach-Friedberg (19,3)
  • Landkreis Dillingen (26,9)
  • Landkreis Donau-Ries (19,4)
  • Landkreis Günzburg (39,4)
  • Stadt Kempten (26,0)
  • Landkreis Neu-Ulm (49,7)
  • Landkreis Oberallgäu (40,4)
  • Landkreis Heidenheim (49,7)

Damit ist ab Montag, 08. März 2021 folgendes gestattet:

  • Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung auf einen Kunden je 10 m² für die ersten 800 m² Verkaufsfläche, darüber hinaus ein Kunde je 20 m².
    Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden kann.
    In den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht; soweit in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist, entfällt die Maskenpflicht für das Personal;
    Der Betreiber hat für den Kundenverkehr ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
    Eine vorherige Terminbuchung ist nicht notwendig. 
  • Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten.
    Die zulässige Besucherzahl bestimmt sich nach dem vorhandenen Besucherraum, bei dem ein Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig gewahrt wird.
    Für die Besucher besteht FFP2-Maskenpflicht.
    Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten.
    Eine vorherige Terminbuchung ist nicht notwendig. 
  • Kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen ist erlaubt; unter freiem Himmel in Gruppen bis zu 20 Kindern unter 14 Jahre.

In diesen Landkreisen und Kreisfreien Städte ist ab 8. März im Einzelhandel Click & Meet möglich

Laut Robert Koch-Institut liegt die 7-Tage-Inzidenz am Sonntag, 07. März 2021, in folgenden Landkreisen und Kreisfreien Städten bei über 50, aber unter 100: (Einzelhandel – Click & Meet)

  • Alb-Donau-Kreis (79,7)
  • Stadt Augsburg (62,7)
  • Landkreis Augsburg (59,7)
  • Landkreis Biberach (81,0)
  • Landkreis Göppingen (54,2)
  • Stadt Kaufbeuren (54,1)
  • Landkreis Lindau (65,9)
  • Stadt Memmingen (63,5)
  • Landkreis Ostallgäu (62,3)
  • Landkreis Unterallgäu (64,0)

In den aufgeführten Regionen ist ab dem 08. März folgendes erlaubt:

  • Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote („Click & meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 m² Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung zugelassen werden kann. Es besteht FFP2-Maskenpflicht.
  • Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung. Für die Besucher besteht FFP2-Maskenpflicht.
  • Individualsport maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen.

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