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Hasspostings: Bundesweite Duchsuchungen – Schwerpunkt in Bayern

Aktionen auch in der Region

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur bundesweiten Durchsuchungsaktion gegen Hasspostings: Schwerpunkt in Bayern mit 23 Durchsuchungen

Sichergestellte Beweismittel werden akribisch ausgewertet – Weitere Schwerpunktaktionen geplant

Seit heute, 01.12.2021, 06.00 Uhr, finden bundesweit unter Koordinierung des Bundeskriminalamts Durchsuchungen wegen Hasspostings im Internet statt. Mit 23 von insgesamt 90 Durchsuchungen liegt der Schwerpunkt in Bayern. „Das konsequente Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft ist mir sehr wichtig“, erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. „Dazu gehört auch die akribische Auswertung der sichergestellten Beweismittel. Oftmals bekommen wir dadurch Ermittlungsansätze zu weiteren Taten und Tätern.“ Herrmann warnte, dass Hasspostings die Vorstufe für weitere Eskalationen sein können. „Wir verstärken deshalb den Kampf gegen Hass im Netz und planen weitere länderübergreifende Schwerpunktaktionen, auch um potentielle Hetzer abzuschrecken. Darüber hinaus gehen unsere Ermittler tagtäglich hochengagiert jedem Hinweis auf strafbare Hetze nach.“ Justizminister Georg Eisenreich ergänzte: „Polizei und Justiz setzen ein deutliches Signal. Hass und Hetze sind keine Bagatelle, sondern eine Gefahr für die Demokratie. Wer im Internet rassistische, beleidigende, antisemitische oder volksverhetzende Straftaten begeht, muss mit Konsequenzen rechnen. Im Fall von Volksverhetzung drohen Ersttätern hohe Geldstrafen. Im Wiederholungsfall ist auch eine Freiheitsstrafe möglich.“

„Das Problem ist das große Dunkelfeld“, erläuterte der Innenminister. Er appellierte an alle von Hass und Hetze Betroffenen, sich umgehend an die Polizei zu wenden. „Dann können wir den Urhebern und Hintermännern auf die Schliche kommen.“

Ein ebenfalls wichtiger Aspekt ist nach Herrmanns Worten die möglichst schnelle Löschung der Inhalte auf den Plattformen. „Hier bietet die Bayerische Polizei im Rahmen eines Pilotprojekts an, bei der Anzeigeerstattung beim jeweiligen Plattformbetreiber eine Löschungsprüfung anzustoßen.“ Falls der Beitrag nicht fristgerecht gelöscht wird, schaltet die Polizei das Bundesamt für Justiz ein. Dann können dem Plattformbetreiber empfindliche Bußgelder drohen. „Je schneller der rechtswidrige Beitrag gelöscht oder gesperrt wird, desto geringer ist seine virale Verbreitung und damit der Schaden“, brachte es Herrmann auf den Punkt.

Grundlage dafür ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Das verpflichtet Anbieter von sozialen Netzwerken mit mindestens zwei Millionen im Inland registrierten Nutzern, rechtswidrige Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren. Bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten muss das innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Aufforderung geschehen, bei nicht offensichtlich rechtswidrigen Inhalten, die noch einer eingehenden Prüfung bedürfen, unverzüglich in der Regel innerhalb von sieben Tagen. Eisenreich: „In Gruppen und Kanälen des Dienstes Telegram werden Hass, Hetze und Verschwörungstheorien verbreitet. Weil der Dienst anfangs ein reiner Messenger war, fällt er nicht rechtssicher unter das NetzDG. Diese gefährliche Schutzlücke muss zeitnah geschlossen werden.“

Die Justiz ist wachsam und sehr gut aufgestellt. Justizminister Georg Eisenreich: „Ich habe Deutschlands ersten Hate-Speech-Beauftragten bei der Generalstaatsanwaltschaft München berufen und 22 Sonderdezernate bei den Staatsanwaltschaften in ganz Bayern eingerichtet. Diese haben im Jahr 2020 bereits 1.648 Verfahren wegen Hasskriminalität im Internet geführt. Unsere Ermittler haben hervorragende Arbeit geleistet. Facebook war dagegen oft nicht hilfreich. Ich erwarte, dass Facebook Auskunftsverlangen der Ermittlungsbehörden ohne Wenn und Aber beantwortet.“

„Hass im Netz gefährdet die demokratische Gesellschaft! Menschenverachtende Hetze muss konsequent verfolgt und die Verfasser ermittelt werden. Der oft rassistische, antisemitische oder frauenfeindliche Hass ist eine ernste Bedrohung“, so Harald Pickert, Präsident des Bayerischen Landeskriminalamtes.

Hasspostings Druchsuchungen Bayern

„Das Posten strafbarer Hasskommentare ist kein Kavaliersdelikt. Es drohen ernsthafte Konsequenzen. Es kann zu einer Wohnungsdurchsuchung kommen;zudem drohen erhebliche Geld- oder Freiheitsstrafen“, so Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb, Hate-Speech-Beauftragter der Bayerischen Justiz.

Mehr als zehn Straftatbestände, von Beleidigung über Bedrohung bis hin zur Volksverhetzung, können im Einzelfall erfüllt sein. Hass und Hetze im Netz sind keine Bagatelldelikte. Täter wiegen sich auf Grund der scheinbaren Anonymität des Internets in Sicherheit. Die Aktionstage der letzten Jahre und auch heute machen jedoch eines klar: Täter werden ermittelt und deren Taten konsequent zur Anzeige gebracht.

Sie wurden selbst im Netz bedroht oder beleidigt? Sie haben Hasspostings festgestellt und möchten helfen?

Zivilcourage!
Melden Sie Hate Speech direkt im sozialen Netzwerk und benachrichtigen Sie Betroffene von Hate Speech über entsprechende Netzinhalte!

Gegenrede!
Auch aktive und sachliche Gegenrede (Counter Speech) kann eine Möglichkeit sein, Hasskommentaren entgegenzutreten!

Melden!
Wenn Sie selbst mit Hate Speech konfrontiert werden, dann dokumentieren und sichern Sie die festgestellten Inhalte (Screenshot, Internetadresse und Ersteller sowie Datum und Uhrzeit) und melden Sie diese der nächsten Polizeiinspektion oder Staatsanwaltschaft!

Blockieren!
Wenn Sie die Möglichkeit haben, blockieren Sie Personen, die Hate Speech verbreiten und löschen Sie den betreffenden Beitrag!

Distanz!
Beenden Sie konsequent die Kommunikation, wenn die Gegenrede ohne Erfolg bleibt!

Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) wurde zum 01.01.2017 zum Zwecke einer konsequenten und effektiven Verfolgung von Straftaten mit terroristischen und extremistischen Bezügen bei der Generalstaatsanwaltschaft München gebildet.

Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern und umfasst unter anderen folgenden Aufgaben:

  • Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, die vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an die ZET abgegeben werden,
  • Bearbeitung von besonderen Staatsschutzdelikten (§§ 89a, 89b, 91, 109h StGB) z.B. der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Terrorismusfinanzierung sowie
  • Bearbeitung von Verfahren der politisch motivierten Kriminalität, soweit der Tat eine extremistische oder terroristische Motivation zugrunde liegt und ihr eine besondere Bedeutung zukommt.

Die ZET ist justizintern zentraler Ansprechpartner für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus den Bereichen Terrorismus- und Extremismusbekämpfung. Sie koordiniert Ermittlungen mit anderen Dienststellen auf Landes- und Bundesebene sowie international und unterstützt die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter der bayerischen Staatsanwaltschaften im Bereich der Bekämpfung von extremistischen und terroristischen Straftaten.

Um Hass und Hetze im Netz effektiv und schlagkräftig zu bekämpfen, wurde zum 01.01.2020 bei der ZET zentral für ganz Bayern ein Hate-Speech-Beauftragter der bayerischen Justiz bestellt. Gleichzeitig wurden bei den 22 bayerischen

Staatsanwaltschaften entsprechende Sonderdezernate eingerichtet, deren Arbeit vom Hate-Speech-Beauftragten koordiniert und unterstützt wird. Insbesondere wirkt er dabei auf einheitliche Maßstäbe bei der Sachbearbeitung hin.

Seit 01.06.2020 ist auch die Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ bei der ZET angesiedelt.

Zum 01.10.2021 wurde bei der ZET als zentraler Ansprechpartner der Justiz für alle Fragen im Zusammenhang mit antisemitischen Straftaten für ganz Bayern der Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz eingerichtet.

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