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Pflichtumtausch von Führerscheinen: Erste Frist läuft im Januar 2022 ab

Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger, die in den Geburtsjahren 1953 bis 1958 geboren sind, müssen Ihren grau- oder rosafarbigen Papierführerschein bis zum 19. Januar 2022 getauscht haben.

Viele Bürgerinnen und Bürger sind noch im Besitz eines faltbaren, grau- oder rosafarbigen Papierführerscheines. Dies soll sich nach einer EU-Richtlinie nun ändern. Durch Beschluss des Bundesrates sind alle Papierführerscheine bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein umzutauschen. Hierbei wurde ein Stufenplan erstellt, der den geordneten Ablauf garantieren soll.

Das LandkreisBürgerBüro Günzburg möchte die Bürger, die von diesen Geburtsjahren betroffen sind, frühzeitig auf die Umtauschpflicht aufmerksam machen. Um lange Warte- und Bearbeitungszeiten zu vermeiden wird dringlich um vorzeitige Antragstellung gebeten. Persönliche Vorsprachen sind im LandkreisBürgerBüro Günzburg sowie im Kreishaus Krumbach ausschließlich mit einer Online-Terminvereinbarung über die Homepage des Landkreises Günzburg möglich. Von telefonischen Anfragen zur Terminvereinbarung bittet die Kreisverwaltung abzusehen.

Zur Antragstellung wird regelmäßig ein aktuelles biometrisches Lichtbild, ein Identitätsnachweis und der originale Führerschein benötigt. Falls ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb besteht, oder Mithilfe geleistet wird, ist eine Kopie des letzten Beitragsbescheides der Berufsgenossenschaft, ein Nachweis des Amtes für Landwirtschaft und Forsten, sowie gegebenfalls eine Bestätigung über die Mithilfe vorzulegen.

Sofern der Papierführerschein nicht vom Landratsamt Günzburg ausgestellt wurde, wird zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Behörde benötigt, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.

Wer weiter mit seinem alten Papierführerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld.

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