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Deutschland richtet „Ortskräftebüros“ in Afghanistan ein


Foto: Afghanistan, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Um aktuelle und ehemalige afghanische Mitarbeiter in Sicherheit zu bringen, will die Bundesregierung ab dem 1. Juni in Afghanistan zwei „Ortskräftebüros“ einrichten. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio.

In Kabul und Masar-e Scharif sollen demnach afghanische Beschäftigte der Bundeswehr, die aufgrund ihrer Tätigkeit Bedrohungen durch die Taliban ausgesetzt sind, die Ausreise nach Deutschland beantragen können. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums bestätigte der ARD die Informationen. Fahrer und Übersetzer der Bundeswehr, aber auch Angestellte bei anderen deutschen Organisationen, können in diesen Anlaufstellen darlegen, dass sie einer Gefährdung durch Extremisten ausgesetzt sind und nach Deutschland auszureisen wünschen. Allein die Anzeige der Bedrohung dürfte in den meisten Fällen zu einer positiven Empfehlung führen, hieß es.

Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios haben bereits über 400 der noch oder ehemals bei der Bundeswehr beschäftigten Ortskräfte einen entsprechenden Ausreiseantrag gestellt. Insgesamt war bislang damit gerechnet worden, dass mehr als 500 die Chance auf eine Bewilligung bekommen könnten. Nur aktuell Beschäftigte oder solche, bei denen die Kündigung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, können sich Hoffnung auf eine Ausreise machen. Auch für deren Kernfamilie, also eine Ehefrau und eigene minderjährige Kinder, greift das Aufnahmeprogramm.

Der Geschäftsführer der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl, Günter Burkhardt, bezweifelt, dass die Einrichtung von „Ortskräftebüros“ der Sicherheit der Afghanen dient: „Da müssen doch nur die Taliban sich davorsetzen oder mit einem Fernglas `spotten`, wer rein- und rausgeht und die Ortskraft verfolgen.“ Und schon habe man den Wohnort und die Familie, sagte Burkhardt dem ARD-Hauptstadtstudio. Allerdings soll auch eine Beantragung via E-Mail möglich sein. In einem Brief an Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte Pro Asyl weitergehende Forderungen gestellt: In dem nicht veröffentlichen Schreiben vom 26. April, über welches das ARD-Hauptstadtstudio berichtet, begrüßt Burkhardt zwar, dass auch ehemalige Ortskräfte berücksichtigt werden sollen: „Jedoch darf es keine zeitliche Begrenzung der zurückliegenden Beschäftigung geben.“

Erfahrungen zeigten, dass die Taliban auch noch Jahre nach Beendigung einer Tätigkeit als Ortskraft Rache an den Betroffenen oder ihren Familien üben, heißt es in dem Brief. Darüber hinaus fordert Pro Asyl, das Aufnahmeprogramm auf sämtliche verwandte Personen, die mit den betroffenen Personen zusammenleben, auszuweiten. Doch dass die Bundesregierung den Kreis der Personen weiter als bisher geplant fasst, gilt derzeit als unwahrscheinlich. Möglichst bis 4. Juli – so lautet das selbst gesteckte Ziel der Bundesregierung – sollen alle gefährdeten Ortskräfte das Land verlassen haben.

Denn auf dieses Datum laufen auch die derzeitigen Planungen für den Abzug der internationalen Truppen hinaus.

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