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Handwerk drängt auf Rechtsverordnung für 3G am Arbeitsplatz


Foto: Corona-Schnelltest, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Mehr als einen Monat nach Inkrafttreten der 3G-Regelung am Arbeitsplatz vermisst Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer immer noch Rechtsklarheit. „Grundsätzlich stehen wir hinter der 3G-Regelung, aber es gibt weiter viele offene Fragen“, sagte Wollseifer dem „Handelsblatt“ (Montagsausgabe).

Seit dem 24. November dürfen Beschäftigte nur am Arbeitsplatz erscheinen, wenn sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Gebäudereiniger, Sanitärfachleute oder Maler hätten aber oft mehrere verschiedene Einsatzstellen pro Tag. Hier stelle sich etwa die Frage, ob nur der Betriebsinhaber den 3G-Nachweis kontrollieren könne oder das auch delegieren dürfe. Unklar sei auch, wie die Dokumentation stattfinden müsse.

„Auf die klärende Rechtsverordnung aus dem Arbeitsministerium warten wir immer noch“, kritisierte der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) mit Blick auf das von Hubertus Heil (SPD) geführte Ressort.

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