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Herrmann fordert Rückverlagerung der Zoll-Spezialeinheit zum BKA


Foto: Finanzministerium, über dts Nachrichtenagentur

München (dts Nachrichtenagentur) – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat vor der am Mittwoch beginnenden Innenministerkonferenz (IMK) gefordert, die in den vergangenen Monaten in die Kritik geratene Financial Intelligence Unit (FIU) aus dem Aufgabenbereich des Bundesfinanzministeriums zurück zum Bundeskriminalamt (BKA) zu verlagern. Die Verlagerung der Einheit vom BKA zur Generalzolldirektion im Jahr 2017 habe die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erheblich verschlechtert, sagte Herrmann dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Die geforderte Rückverlagerung ist einer der Tagesordnungspunkte der IMK. „Die FIU kommt nach Feststellungen der Strafverfolgungsbehörden, des Bundesrechnungshofs, des Bayerischen Innenministeriums und des Bayerischen Justizministeriums ihrer gesetzlichen Aufgabe, der werthaltigen Analyse von Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz nicht in ausreichendem Maße nach“, so Herrmann. Ein Grund sei, „dass die Verortung dieser Aufgabe bei einer bewusst administrativ ausgerichteten Behörde einer kompetenten strafrechtlichen Vorbewertung entgegensteht.“ Der FIU fehle außerdem der Zugriff auf Dateien der Länderpolizeien, ohne die eine sichere Bewertung von Verdachtsmeldungen und Mitteilungen nicht möglich sei. „Damit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfolgreich bekämpft werden können, ist es daher unbedingt erforderlich, eine Rückverlagerung der FIU zum Bundeskriminalamt und eine Neuorganisation der Geschäftsprozesse zu prüfen“, sagte Herrmann. Die FIU war im September in die Schlagzeilen geraten, als die Staatsanwaltschaft Osnabrück im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die Einheit auch das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium durchsuchen ließ. Weil die FIU eine Verdachtsmeldung nicht weitergeleitet hatte, werfen die Ermittler der Einheit Strafvereitelung im Amt vor. Die künftige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP will die Spezialeinheit ausweislich ihres Koalitionsvertrags weiter im Geschäftsbereich des Finanzministeriums belassen, aber organisatorisch und personell stärken.

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