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Patientenschützer sehen Regelungslücke bei Bund-Länder-Beschlüssen


Foto: Krankenhaus, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz warnt vor einer Regelungslücke bei den jüngsten Bund-Länder-Beschlüssen. Es sei richtig, dass infizierte Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern nur mit negativem PCR-Test vorzeitig aus der Isolation entlassen werden dürften, sagte Eugen Brysch den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).

„Jedoch ist unverantwortlich, dass die 360.000 Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste bei dieser Regelung außen vor gelassen wurden“. „Damit sind eine Million Pflegebedürftige daheim einer großen Gefahr ausgesetzt.“ Auch hier müsse eine Freitestung nur nach einem negativen PCR-Befund möglich sein. Zudem sei es wichtig, pflegenden Angehörigen bei der Verfügbarkeit und Auswertung von PCR-Tests Vorrang einzuräumen, so Brysch.

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