Staatsanwaltschaft durchsucht auch Mail-Postfach von Tschentscher
Foto: Hamburgische Bürgerschaft, über dts Nachrichtenagentur
Hamburg (dts Nachrichtenagentur) – Im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank hat die Staatsanwaltschaft Köln auch das E-Mail-Postfach des früheren Hamburger Finanzsenators Peter Tschentscher (SPD) seit dem Jahr 2015 durchsuchen lassen. Laut eines Berichts der „Welt am Sonntag“ wird der E-Mail-Verkehr derzeit von der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf eine mögliche Kommunikation zum Steuerfall Warburg ausgewertet.
Dabei geht es um E-Mails, Outlook-Termineinträge und Anhänge. Unklar ist allerdings, ob der elektronische Schriftverkehr vollständig erhalten ist. Für das E-Mail-Postfach des früheren Bürgermeisters Olaf Scholz hatte es bereits am 30. März 2022 einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Köln gegeben. Scholz ist heute Kanzler, Tschentscher heute Erster Bürgermeister in Hamburg. Auf Anfrage teilte die Hamburger Senatskanzlei mit, dass Tschentscher „über die Durchsuchung seines E-Mail-Postfachs nicht unterrichtet“ worden sei. E-Mail-Accounts würden auch nicht der Archivierung dienen. Außerdem durchsuchte die Staatsanwaltschaft Köln laut der „Welt am Sonntag“ die E-Mail-Postfächer von mehreren Hamburger Finanzbeamten. Dabei wurden 2.000 E-Mails für die Jahre 2005 bis 2019 zu den Stichworten „Cum Ex“ und „Warburg“ gefunden. Weil dazu allein im Jahr 2020 aber 4.000 Mails existieren, geht die Staatsanwaltschaft dem Verdacht nach, dass in den Jahren zuvor Mails gelöscht worden sein könnten. Derzeit führt die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Personen wegen des Anfangsverdachts der Begünstigung und der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, darunter auch eine Finanzbeamtin. Politiker sollen sich für Treffen mit Vertretern der Warburg Bank und dem damals amtierenden Bürgermeister Scholz eingesetzt haben. Gegenstand der Ermittlungen ist, ob Einfluss darauf genommen wurde, eine Steuerrückforderung in Höhe von 47 Millionen Euro gegen die Bank im Kontext von Cum-Ex-Geschäften verjähren zu lassen.
Der Verzicht war 2016 während Tschentschers Amtszeit als Finanzsenator beschlossen worden.