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Staatsrechtler: Teilweise Wahlwiederholung in Berlin denkbar


Foto: Wahllokal am 26.09.2021, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland hält es für denkbar, dass die Pannen bei der Berlin-Wahl eine Wiederholung der Wahl zumindest teilweise erforderlich machen könnten. Das sagte er dem „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe).

Eine Wahlwiederholung sei demnach „nur in den Wahlbezirken verhältnismäßig, in denen Wahlrechtsverstöße mandatsrelevant gewesen sein können, in denen es also ohne die Verstöße ein anderes Wahlergebnis hätte geben können“. In den Stimmbezirken, in denen Wahlrechtsverstöße in diesem Sinne mandatsrelevant gewesen seien, müsse die Wahl wiederholt werden. Eine generelle Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl hält Wieland für nicht notwendig. Die Berliner Landeswahlleiterin Petra Michaelis hatte zuvor einen Einspruch gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl beim Verfassungsgerichtshof angekündigt.

In zwei Wahlkreisen könnten sich Unregelmäßigkeiten mandatsrelevant ausgewirkt haben, sagte sie am Donnerstag. „Die Wahlrechtsverstöße sind mehr als ärgerlich, weil sie die demokratische Legitimation der Wahl beschädigen, die für eine parlamentarische Demokratie lebenswichtig ist“, sagte unterdessen Wieland. „Soweit die Wahl fehlerfrei abgelaufen ist, hat sie aber den neugewählten Mitgliedern des Abgeordnetenhauses die erforderliche Legitimation verschafft, die von Verfassungswegen auch erhalten werden muss.“

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