Alb-Donau-Kreis & Ulm

Vorsicht: Tiere auf der Straße – Wildunfälle an der Tagesordnung

Zwei Unfälle mit Wild sind am 03.05.2017 bei Erbach und Ehingen passiert. Ulmer Polizei registriert im Schnitt drei Wildunfälle täglich.

Auf der Bundesstraße 311 hatte gegen 21.00 Uhr eine Frau Kontakt mit einem Tier. Mit ihrem Ford streifte die 29-Jährige das Wild, das eben die Straße überquerte. Um welche Art von Wild es sich handelte, konnte die Frau später nicht mehr sagen. Weil sie vermutete, dass das Tier verletzt ist, suchte die Polizei die nähere Umgebung ab. Jedoch ergebnislos. Ob am Auto Schaden entstanden ist, muss noch geprüft werden.

Dass eine gute Stunde später ein Fuchs an einem Unfall bei Ehingen beteiligt war, ist dagegen sicher. Denn das Tier überlebte die Kollision mit einem Ford zwischen Schlechtenfeld und Kirchen nicht. Auch hier muss in der Werkstatt noch geprüft werden, ob am Auto Schaden entstand.

Im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm, also den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Göppingen, Heidenheim und im Stadtkreis Ulm, registriert die Polizei im Schnitt täglich drei Unfälle mit Wildtieren. Im Frühjahr und im Herbst sind die Straßen für Wild und Autofahrer in dieser Beziehung am gefährlichsten. Die Polizei mahnt zu besonderer Aufmerksamkeit. Denn: Je größer das Tier, desto gefährlicher wird der Unfall für die Menschen im Auto. Bei Zusammenstößen mit schwerem Rehwild entstehen meist hohe Sachschäden von Tausenden Euro an den Fahrzeugen. Ein Beleg, dass hohe Kräfte bei den Unfällen wirken. Die Polizei rät, besonders bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Gerade auch auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein. Und den Sicherheitsabstand einhalten, falls der Vorausfahrende plötzlich bremsen muss. Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Warnblinklicht einschalten. Verletzte oder verendete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.

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