Kommt die Sanierungspflicht für Altbauten?
Die Europäische Union plant eine Sanierungspflicht für Altbauten. Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer begrüßt klimafreundlichen Umbau von Gebäuden – mit einigen Vorbehalten
- Alt- und Neubauten sollen energieeffizienter werden
- Bauministerin Schreyer fordert Schutz von Mietern
- Kapazitäten der Baubranche berücksichtigen
Die EU plant eine Sanierungspflicht für Altbauten. Auf diese Weise soll der Gebäudebestand in der EU bis 2050 klimaneutral werden. Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer begrüßt diesen Vorschlag grundsätzlich, sieht aber noch einige offene Fragen: „Auch in Bayern haben wir uns im Klimaschutz ehrgeizige Ziele gesetzt. Immerhin gehen 30 bis 40 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland auf Gebäude zurück, wenn man Energie, Baustoffe, Recycling und Rückbau mitberücksichtigt. Ich begrüße deshalb den Vorstoß der EU-Kommission, den Gebäudebestand klimafreundlich umzubauen. Allerdings lässt der Entwurf bislang offen, wer die Kosten dafür tragen soll. Mir ist wichtig, dass das nicht auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter passiert. Und nicht nur das: Wohnen muss für alle bezahlbar bleiben. Die Belastungen dürfen vor allem für einkommensschwächere Haushalte nicht noch weiter steigen! Darauf werden wir in den kommenden Beratungen zur Richtlinie immer wieder deutlich hinweisen.“
Laut dem von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) sollen Neubauten bereits ab 2030 als „Null-Emissions-Gebäude“ gebaut werden, öffentliche Gebäude sogar schon ab 2027. Außerdem soll für bestehende Gebäude eine Renovierungspflicht eingeführt werden: Bei Wohngebäuden müssen die energetisch schlechtesten 15 Prozent des Bestands stufenweise bis zu den Jahren 2030 und 2033 höhere Standards erreichen. Für Nichtwohngebäude wie Büros, Schulen oder Krankenhäuser sollen die Regelungen sogar schon drei Jahre früher gelten.
Um das zu erreichen, müssten auch in Bayern deutlich mehr Renovierungen durchgeführt werden. Auch hier sieht Bauministerin Schreyer noch Klärungsbedarf: „Es stellt sich die Frage, ob die Bauwirtschaft dieses Vorhaben überhaupt stemmen kann“, so die Ministerin. „Schließlich ist die Branche bereits gut ausgelastet und mit einem Mangel an Facharbeitskräften und Engpässen bei Baumaterialien konfrontiert. Wir brauchen deshalb eine enge Zusammenarbeit mit allen Akteuren. Wenn jetzt Detailvorgaben festgezurrt werden, die am Ende nicht erfüllbar sind, ist das im Hinblick auf den Klimaschutz nicht zielführend.“
Im Bereich der staatlichen Liegenschaften sieht Schreyer den Freistaat bereits auf einem guten Weg: „Der Freistaat nimmt bei der energetischen Sanierung seine Vorbildfunktion bereits seit Jahren wahr. Ziel ist, die staatlichen Liegenschaften schrittweise auf einen energetischen Standard zu bringen, der einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand ermöglicht. Eine Festlegung von Zielmarken ohne Berücksichtigung der erforderlichen Ressourcen und ohne realistischen Umsetzungshorizont ist jedoch nicht zielführend. Auch für unsere Partner in der Wohnungswirtschaft ist es wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen vor Ort umsetzbar sind, dass nicht nur in Renovierungen des Wohnungsbestands investiert wird, sondern zusätzlich noch Geld für Neubauten zur Verfügung steht und dass letztlich klimaneutrales Wohnen auch bezahlbar ist.“