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Bundesbeauftragte will Diskriminierungsgründe ausweiten

Foto: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, wünscht sich eine Aufnahme des Diskriminierungsgrundes „Alter“ ins Grundgesetz. „Wir reden wir beim Thema Diskriminierung kaum über Alter. Ich fürchte, viele Menschen halten es für normal, deswegen benachteiligt zu werden. Das muss sich ändern“, sagte sie der „Welt“ (Freitagausgabe).

Altersdiskriminierung, ob im jungen oder im hohen Alter, schade der gesamten Gesellschaft. „Wir müssen Stereotypen überwinden lernen und zum Beispiel mehr über aktives Alter sprechen oder über die Vorbildfunktion älterer Menschen, ihre Erfahrungen, die sie einbringen. Das muss auch in unserem Grundgesetz zum Ausdruck kommen. Artikel 3 schützt vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, des Geschlechts, der Herkunft oder der Religion, aber nicht vor Altersdiskriminierung. Ich finde das respektlos.“

Die Publizistin Ataman wurde im Juli zur Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes ernannt.

Sie will Handlungsempfehlungen an die Politik formulieren, um für das Thema zu sensibilisieren und Benachteiligungen zu mindern. Diskriminierungserfahrungen aufgrund des Alters kämen häufig vor, so Ataman. „Viele Menschen in Deutschland erleben, dass sie manchmal schon mit 50 als `nicht mehr vermittelbar` auf dem Arbeitsmarkt gelten, Arbeitskräftemangel hin oder her. Während der Corona-Pandemie wurden ältere Menschen in der öffentlichen Debatte oft einseitig als besonders schutz- und hilfebedürftig dargestellt. So manche Infektionsschutz-Maßnahme hatte aus meiner Sicht einen bevormundenden Beigeschmack.“

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat eine Studie zu „Altersbildern und Diskriminierung“ bei der Medical School Berlin in Auftrag gegeben. Ergebnisse werden im Herbst erwartet.

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