Verkehrsunfälle mit Kindern nur selten in Tempo-30-Zonen
Berlin (dts Nachrichtenagentur)
Innerstädtische Verkehrsunfälle mit Kindern finden vor allem auf Straßen mit zulässigen Fahrgeschwindigkeiten von über 30 km/h statt.
Lediglich ein Viertel der Kinder, die bei Verkehrsunfällen verunglücken, wurden im zurückliegenden Jahrzehnt auf Straßen verletzt, auf denen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h oder darunter galt, heißt es in einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Montagausgaben berichten. Die Zahl der innerorts bei Verkehrsunfällen verunglückten Kinder sank demnach in den Jahren 2011 bis 2019 lediglich leicht von 22.566 auf 19972. Rund 15.000 bis 16.000 davon verunglückten außerhalb von Tempo-30-Zonen.
Die meisten Unfälle mit verunglückten Kindern und Jugendlichen ereigneten sich innerorts an Straßeneinmündungen oder Kreuzungen. Insgesamt verunglückten nach den Zahlen des Ministeriums jährlich rund 28.000 Kinder sowie rund 18.000 Jugendliche im Straßenverkehr. Der Anteil der Kinder an der Gesamtzahl der im Straßenverkehr verunglückten lag in den vergangenen zehn Jahren relativ stabil bei etwas über sieben Prozent.
In den deutlich überwiegenden Fällen war die Unfallursache nach Angaben des Ministeriums auf Fehler des Fahrzeugführers zurückzuführen, vor allem auf zu schnelles Fahren und Missachten von Straßenverkehrsregeln wie Vorfahrtsregeln. Die Grünen-Verkehrspolitikerin Daniela Wagner kritisierte, die Zahl der im Straßenverkehr verunglückten Kinder habe sich in den vergangenen zehn Jahren kaum geändert. „Die Zahlen belegen die schrecklichen Folgen des fehlenden Handelns“, sagte Wagner dem RND. Um die Zahl der Verletzten und Getöteten im Straßenverkehr generell zu senken, müsse die die Regelgeschwindigkeit innerorts auf 30 km/h gesenkt werden.
Für Hauptverkehrsstraßen könne es Ausnahmen geben. Der Fuß- und Radverkehr müsse durch bauliche Maßnahmen wie Poller besser vor dem motorisierten Verkehr geschützt werden. „Außerdem sollte durch eine Überarbeitung des Bußgeldkatalogs darauf hingearbeitet werden, dass gefährdendes Fehlverhalten, wie etwa Parken in zweiter Reihe, zurückgeht.“