Landkreis und Stadt Augsburg

Augsburg: 35-Jähriger wegen versuchten Mordes angeklagt

Anklageerhebung gegen 35-Jährigen zum Schwurgericht wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung wegen des Vorfalls Ende Dezember 2019 vor einem Club in Kriegshaber.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat gegen einen 35-jährigen Mann aus Stadtbergen Anklage zum Landgericht Augsburg -Schwurgerichtskammer- wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Dem Angeklagten soll in den frühen Morgenstunden des 29.12.2019 der Zutritt zu einem Club in der Kriegshaberstraße verwehrt worden sein. Der Geschädigte, der die Lokalität gerade verlassen hatte, soll versucht haben, dem Angeklagten die Maßnahme des Türstehers zu erklären. Der Angeklagte ist dringend verdächtig, den Geschädigten, der sich bereits von dem Angeklagten abgewandt und ca. 10 Meter entfernt hatte, völlig überraschend von hinten mit Schlägen auf den Kopf so heftig attackiert zu haben, dass dieser ohne jede Abwehrmöglichkeit mit dem Kopf gegen einen Laternenmast prallte und rücklings auf den Boden fiel. Weiter soll er dem völlig wehr- und schutzlos am Boden liegenden Geschädigten, mindestens zwei weitere wuchtige Faustschläge gegen den Kopf versetzt und erst von ihm abgelassen haben, als Türsteher und weitere Gäste des Clubs zu Hilfe eilten.

Der Geschädigte erlitt eine Schädelbasisfraktur und Hirnblutungen. Sein Leben konnte nur durch eine sofortige ärztliche Notfallversorgung gerettet werden.

Das Strafgesetzbuch sieht für Mord lebenslängliche Freiheitsstrafe, für gefährliche Körperverletzung Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

Wenn eine Tat im Versuchsstadium bleibt, kann das Gericht einen milderen Strafrahmen zu Grunde legen. Bei versuchtem Mord wäre statt lebenslanger Freiheitsstrafe von Freiheitsstrafe von drei bis fünfzehn Jahren auszugehen.

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