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Datenschutz nach Brexit unzureichend geregelt


Foto: Deutsche Polizisten vor der britischen Botschaft in Berlin vor Corona, über dts Nachrichtenagentur

London/Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU ist der Datenschutz für deutsche Bürger bei der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz unzureichend geregelt. Das gehe aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, schreibt der „Spiegel“.

„Voraussetzung für die Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung und Justiz ist ein im Wesentlichen gleichwertiger Schutz personenbezogener Daten durch das Vereinigte Königreich“, heißt es in dem Schreiben des Bundesinnenministeriums. Nicht einmal der zwischen EU und Großbritannien vorgesehene Sonderausschuss für polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit habe bislang getagt. Ob das britische Datenschutzniveau für eine Zusammenarbeit ausreiche, müsse die Europäische Kommission in einem „Angemessenheitsbeschluss“ klären, so der Parlamentarische Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU). Dieser werde derzeit in Brüssel beraten. Einen solchen Beschluss könnte allerdings der Europäische Gerichtshof (EuGH) kassieren, sollte er zu dem Schluss kommen, dass das britische Datenschutzniveau zu niedrig ist. Eine ähnliche Regelung mit den USA, das „EU-USA-Privacy-Shield“, erklärte der EuGH im vergangenen Juli für ungültig. Konstantin Kuhle, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, kritisiert, es sei „völlig unklar, wie sich die Zusammenarbeit in Polizei- und Justizangelegenheiten entwickeln“ werde, „falls das Datenschutzniveau bei britischen Behörden“ absinke. „Die Europäische Kommission und die Bundesregierung müssen auf den Schutz der Grundrechte europäischer Bürgerinnen und Bürger achten“, fordert Kuhle. „Der Brexit darf nicht zum Abbauprogramm der Sicherheit und Bürgerrechte werden.“

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